seit über 65 Jahren
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Leistungen

E Check

Information über den E-Check den „TÜV“ für Ihre Elektroanlage

Der E-CHECK ist das anerkannte Prüfsiegel der Elektrofachbetriebe für elektrische Installationen und Geräte. Er dokumentiert deren ordnungsgemäßen Zustand und ermöglicht die Erkennung von Gefahren, bevor ein Schaden entstehen kann. Professionelle Arbeit und uneingeschränkte Kompetenz sind die Voraussetzung dafür, dass der hohe Sicherheits- und Qualitätsanspruch des E-CHECK eingehalten werden können.

Schließlich geht es darum, teuren Elektroschäden vorzubeugen und Leben zu schützen. Um dies zu gewährleisten, wird der E-CHECK nur von extra hierfür geschulten Innungsfachbetrieben durchgeführt. Nur wer zusätzliche Qualifikationen anhand von Praxisseminaren erworben hat, darf den E-CHECK anbieten und sich E-CHECK Fachbetrieb nennen. Schon hier zeigt sich, dass die Bedeutung des E-CHECK weit über die Abzeichnung des Prüfprotokolls hinausgeht. Die E-CHECK Prüfung ist Basis für eine ganze Reihe von Verbesserungen zu Hause und im Betrieb, die durch den intelligenten Einsatz von neuen elektrischen Anlagen und Geräten realisiert werden können.

Es geht darum, Energie zu sparen und gleichzeitig die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen. Nur der geschulte Fachmann kann aus diesem komplexen Zusammenspiel verschiedener Systeme eine individuelle Lösung für jeden Kunden erarbeiten.

Gewerblicher Vermieter

E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen

Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter

Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können dramatische Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer.

Zu Irritationen hat deshalb das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen geführt. Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.

Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.

Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE Bestimmungen überprüfen zu lassen – nichts anderes ist der E-CHECK. Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit – Mietern und Vermietern gleichermaßen. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es in vielen Fällen zu spät sein.
Denn Defekte an der Elektrik können schlimmste Folgen nach sich ziehen und Leib und Leben gefährden.

Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter daher gut beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen. So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Denn wer als Vermieter die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung der elektrischen Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter in Gefahr.

Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen. Das gilt auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht. Das Elektrohandwerk empfiehlt deshalb allen Vermietern, die auf der sicheren Seite sein wollen, weiterhin auf eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen zu setzen.

Von der gestrigen BGH-Entscheidung unberührt bleibt die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im gewerblichen Bereich. Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich) müssen generell auch weiterhin zum Schutze ihrer Arbeitnehmer eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen vornehmen und Pläne zur Überprüfung erstellen und natürlich Überprüfungen regelmäßig durchführen.

 
Der E-CHECK - eine sichere Entscheidung
Keine Qual der Wahl

Aus- und Umbauten sind immer mit Veränderungen beziehungsweise Erweiterungen der Elektroinstallation verbunden. Die richtige Installationsart muss gewählt, geprüftes Installationsmaterial eingesetzt werden. Die sinnvolle Aufteilung der Stromkreise ist gleichfalls zu beachten. Kurz: Gerade bei Aus- und Umbauten darf die Einhaltung der VDE-Bestimmungen nicht vernachlässigt werden.

Modernisierer und Bauherren:

Als Vermieter und/oder Hausverwalter werden Sie oftmals mit fälligen Renovierungen, modernisierenden Aus- und Umbauten konfrontiert. Neue, die Sicherheit betreffende juristische Regelungen verkomplizieren die häufig sowieso schon langwierige Angelegenheit zusätzlich.

Hier schafft der E-CHECK Abhilfe, weil Sie durch ihn alle Prüf- und Messergebnisse schwarz auf weiß vorliegen haben und sich somit unangenehme Überraschungen ersparen. Der E-CHECK verschafft Ihnen Sicherheit und Klarheit in allen Punkten, da er garantiert, dass die Elektroinstallation wie auch die Elektrogeräte dem jeweils erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen, gefährliche Mängel erkannt und beseitigt wurden und ein Messprotokoll den einwandfreien Zustand dokumentiert.
Typische Problemstellen bei Modernisierungen:

Elektroleitungen, die nachträglich installiert wurden, zu wenig Stromkreise aufgrund zu kleiner Verteiler. Größte Sorgfalt ist vor allem bei der Renovierung von Badezimmern geboten. Die geltenden VDE-Bestimmungen sehen speziell für Bäder zusätzliche Schutzmaßnahmen vor, um die Sicherheit des Benutzers zu erhöhen.

    * Welche Möglichkeiten gibt es, Haustechniksysteme zu integrieren und mit Strom Energie zu sparen?
    * Welche Energiespartechniken wie z.B. intelligente Beleuchtungssysteme können gezielt genutzt werden?
    * Welche regenerativen Energiequellen können eingesetzt werden?

Die Rechtslage:

Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft. So will es das Gesetz. Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.






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